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SV Motor Tambach-Dietharz
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Versicherung

Alle Mitglieder sind über den Sportversicherungsvertrag des Landessportbundes Thüringen abgesichert. Das ist eine Grundabsicherung und ersetzt keine private Vorsorge.

Im Schadensfall zuerst melden

Jeder Schaden muss sofort mit der passenden Schadenanzeige gemeldet werden. Die Formulare gibt es beim Servicebüro des Landessportbundes. Am einfachsten ist es, wenn in der Abteilung eine Person die Abwicklung übernimmt.

Der Vertrag umfasst Unfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Vertrauensschadenversicherung, dazu Schutz bei Breitensportveranstaltungen, eine Dienstreise-Vollkasko und eine Auslandsreise-Kranken- und Gepäckversicherung. Die folgenden Hinweise fassen das Merkblatt des Landessportbundes zusammen.

Jeden Unfall sofort mit der Sportschadenanzeige melden. Besteht eine weitere Unfallversicherung, gehört deren Schadennummer mit auf das Formular.

Ein Dauerschaden muss innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall eingetreten sein und in den sechs Monaten danach ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden. Einen Unfalltod bitte innerhalb von 48 Stunden telefonisch melden.

Erstattet werden auch Eigenanteile bei Zahnschäden, Brillen und Hörgeräten sowie Bergungskosten. Die Rechnungen gehen immer zuerst an die eigene Krankenkasse. Schulkinder, die länger als vier Wochen fehlen, bekommen einen Zuschuss zum Nachhilfeunterricht.

Verbindlich sind die aktuellen Bedingungen des Landessportbundes Thüringen unter thueringen-sport.de.